Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Halten und Verwalten eigenen Grundbesitzes sowie von Unternehmensbeteiligungen einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung in einer oder mehreren Personengesellschaften sowie das Erbringen damit zusammenhängender Dienstleistungen, soweit dies rechtlich zulässig ist;
der Handel mit Edelsteinen sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Elektrogeräten.