Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Unternehmens- und Managementberatung von Mandanten - Unternehmen und Unternehmern - namentlich einschließlich in den Geschäftsfeldern Marketing und Vertrieb, Strukturierung von Unternehmen und von Unternehmensbeteiligungen, bei dem Erwerb, der Veräußerung oder der Strukturierung von Vermögensgegenständen aller Art sowie bei der Finanzierung von Transaktionen in den beschriebenen Bereichen; sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen bzw. Geschäfte mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, z.B. nach dem RBeratG, StBeratG, WPO oder KWG.