Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung bei Unternehmensentscheidungen,
der Ankauf von Immobilien auf eigene Rechnung und deren Veräußerung und
die Beratung von Dritten bei Immobilienankäufen und -veräußerungen,
die Entwicklung von Bauprojekten und deren Umsetzung auf eigene Rechnung.
Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem ähnlichen Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.