Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung und die Verpachtung von eigenen Immobilien, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen mit vergleichbarem Geschäftszweck sowie deren Verwaltung im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG).