Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien, die Entwicklung von eigenen und im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen fremden Immobilien, Beteiligungen an Immobilien und Beteiligungen an anderen Immobiliengesellschaften, die Verwaltung von Immobilien, die Immobilien-Investmentberatung und Verwaltung eigenen und fremden Vermögens jeweils im In- und Ausland.