Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
(a) die Verwaltung eigenen Vermögens,
(b) die Vermittlung und der Nachweis des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume,
(c) Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden und als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten.