Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Produktion und Verwertung von fiktionalen und non-fiktionalen Medienproduktionen, insbesondere Kino- und TV-Filmen, Fernsehserien und anderen audiovisuellen und Entertainmentproduktionen;
Co-Produktionen mit Dritten, weiter die Erschaffung, der Erwerb, die Lizenzierung, die Veräußerung und sonstige weltweite Verwertung von in- und ausländischen Urheber-, Filmverwertungs- und sonstigen Rechten;
darüber hinaus die Vermittlung und Betreuung von Künstlern und deren Vermarktung, insbesondere auch die Vermarktung der Werke und Urheberrechte;
sowie der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Gesellschaften oder Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.