Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich Investment-Banking einschließlich allgemeiner erlaubnisfreier Finanzberatung und strategischer Beratung.
Die strategischen Beratungsdienstleistungen umfassen insbesondere die Beratung bei Unternehmensverkäufen, Unternehmenskäufen, Fusionen, strategischen Partnerschaften, der Bildung von Gemeinschaftsunternehmen und Restrukturierungen.
Im Bereich Finanzberatung berät die Gesellschaft im Zusammenhang mit Unternehmensfinanzierungen, insbesondere der Gewinnung von Eigen-, Fremd- und Hybridfinanzierungen.
Ferner ist der Gegenstand die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss des KWG.