Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundbesitz und
grundstücksgleichen Rechten sowie
Planung, Vorbereitung, Entwicklung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung sowie
die Baubetreuung im fremden Namen für fremde Rechnung,
die Vermittlung von und der Handel mit Immobilien,
insbesondere die Bauträgertätigkeit,
nicht jedoch Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung.
Die Planung und der Bau von Wohn- und Gewerbebauten sowie
die Durchführung von Ingenieurdienstleistungen.