Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Grundstücke sowie An- und Verkauf und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie Bauträgertätigkeit und Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck sowie
das Betreiben dieser Liegenschaften. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die der Genehmigung gemäß § 34 c) Gewerbeordnung bedürfen.