Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Jugendhilfe, Erziehung/Volks- und Berufsbildung, Kunst/Kultur und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben eines Erholungsheimes bzw. Ferienlagern der Kinder/Jugenderholung sowie familientherapeutische Angebote und ähnliches, insbesondere durch das Betreiben der Kinder- und Jugendeinrichtung in Bollmannsruh/Päwesin.