Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf sowie die Beteiligung an Unternehmen aller Art, insbesondere im Immobilienbereich im In- und Ausland, ferner die Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen für Gesellschaften und Projekte. Tätigkeiten, die gewerberechtliche Zulassungen erforderlich machen, werden ausgeschlossen, insbesondere solche nach § 34c GewO.