Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wirtschaftsberatung sowie
das Erbringen von Agrardienstleistungen, einschließlich der Verpachtung und Vermietung von Landwirtschafts- und Gewerbeimmobilien sowie
der An- und Verkauf von Waren, insbesondere Maschinen, Kraftfahrzeuge, technische Anlagen inkl. Zubehör und Ersatzteilen sowie Agrarprodukte -und Rohstoffe.
Ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren.