Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an geschlossenen Fonds sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen soweit sie nach dem Kreditwesengeschäft nicht genehmigungspflichtig sind; die Übernahme an bzw. von anderen Firmen und Gesellschaften und/oder die Finanzierung derselben; der Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere von elektronischen Geräten; der An- und Verkauf von Patenten sowie Unternehmensberatung, Transfer von Technik-Knowhow und die Verwaltung eigenen Vermögens. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.