Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Managementtätigkeiten aller Art, insbesondere die Geschäftsführung in anderen Gesellschaften,
die Beteiligung an solchen und anderen Gesellschaften,
der Handel mit Immobilien sowie
die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen oder der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, über Wohnräume, gewerbliche Räume und Darlehen, desgleichen die Vorbereitung / Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene / fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten sowie
die wirtschaftliche Vorbereitung / Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung.