Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Jugendhilfe (§ 52 (2) Nr. 4 AO) und der Erziehung (§ 52 (2) Nr. 7 AO).
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung, Errichtung, bzw. Betreibung einer oder mehrerer Kindertagesstätten i.S.d. § 2 (2) KitaG
des Landes Brandenburg.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.