Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie
die Verwaltung eigenen Vermögens insgesamt unter Ausschluss solcher Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem KWG bedürfen.