Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von
- Sponsorenwerbung;
- Aufträgen an- und von Buchhandlungen
einschließlich der Endkundenvermittlung;
- Bauaufträgen, Baumaterialien;
- Waren des täglichen Bedarfs,
Bekleidungen aller Art,
Drogerieartikel;
- Fahrzeugen und Fahrzeugreparaturen;
- Versicherungen (§ 34d GewO);
- Werbekunden;
- Fanartikel und Büchern
- Immobiliendarlehen (34i GewO)
- Tätigkeiten als Immobilienmakler, Bauträger, Darlehensvermittler, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO).