Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere im Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen sowie in der Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang damit,
im Anmieten, Betreiben und Vermieten von Büro- und Geschäftsflächen,
dem Angebot von Beratungs- und Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Co-Working, Community-Services, Events, Innovation, Produktentwicklung,
Inkubation sowie der Wachstumsunterstützung für Startups.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten dürfen jeweils nur bei Vorliegen der Erlaubnis ausgeführt werden.