Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
a. die Vermittlung und das Einbringen
von Finanzplanungsleistungen;
Tätigkeit nach § 1 KWG werden nicht
ausgeübt;
b. die Unternehmensberatung und
die Durchführung damit in Zusammenhang
stehender Geschäfte mit Ausnahme der
Tätigkeit gemäß § 1 Rechtsberatungsgesetz
und mit Ausnahme steuerberatender
Tätigkeiten;
c. Immobilienverwaltung;
d. die Vornahme aller mit dem vorstehenden
Katalog im Zusammenhang stehenden
Geschäfte sowie
e. im Rahmen des § 34 d GewO das Betreiben
der Versicherungsvermittlung als
Versicherungsmakler.