Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb und die Verwaltung von Filmtheatern und Gaststätten in Filmtheatern, einschließlich aller Nebengeschäfte,
Vermietung von Flächen in Filmtheatern sowie
die Vornahme aller für die Erreichung dieses Zweckes erforderlichen Geschäfte,
Verleih und Vermietung audiovisueller Systeme,
Durchführung von Bühnenvorstellungen aller Art,
TV Produktionen,
Verkauf und Versand von Medien,
Betrieb von Theaterkassen.