| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 18.05.2018 AZ: 35 IN 503/17)
Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 28.05.2018 AZ: 35 IN 53/18)
Von Amts wegen eingetragen. |
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