Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen als Holdinggesellschaft.
Die Gesellschaft führt keine mittelbare oder unmittelbare operative Geschäftstätigkeit aus. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit aus, insbesondere keine
Tätigkeit, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesensgesetz (KWG) bedarf.