Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien, Segel-, Motor- und Hausbooten, die Ausstattung von Gaststätten- und Beherbergungsbetrieben, die Vermittlung von fremden Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen und anderen Immobilien, außerdem und der Handel, die Vermietung und der Transport von Waren und Gütern jeglicher Art, die in Verbindung mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand stehen.