Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Veräußerung, Vermietung, Verpachtung sowie die Verwaltung von eigenen und fremden Wohn- und Gewerbeimmobilien, die Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn- und Gewerberäume sowie Darlehen. Der Gegenstand umfasst Geschäfte
nach § 34c GewO;
der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen sowie deren Vertretung und Verwaltung.