Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb und die Verwaltung von gastronomischen Einrichtungen sowie von Gästehäusern,
die Durchführung von Veranstaltungen,
die Vermietung und/oder Verpachtung von
Büro- und Wohnflächen,
die Vermittlung von Personal,
der An- und Verkauf von Grundstücken,
von Betrieben des Fremdenverkehrs,
Wohnungseigentum und grundstücksgleichen
Rechten,
die Vorbereitung und Durchführung von
Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen
und auf eigene oder fremde Rechnung
unter Verwendung von Vermögenswerten
von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder
sonstigen Nutzungsberechtigten
sowie von Bewerbern, um Erwerbs- und
Nutzungsrechte sowie
die Verwaltung und Bewirtschaftung
von eigenen und fremden Immobilien.