Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung von eigenem Kapitalvermögen, insbesondere Beteiligungen; das Halten, die Verwaltung und die Bewirtschaftung von eigenen Immobilien und Grundstücken sowie von grundstücksgleichen Rechten in Form von eigenem Wohnungs- und Teileigentum; Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, einschließlich dem Erwerb von Immobilien und Beteiligungen.