Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Der Handel mit Baustoffen jeglicher Art,
die Übernahme von Beteiligungen an Handels- und Industrieunternehmen jeglicher Art,
die Errichtigung von Wohn- und Geschäftsbauten für eigene oder fremde Rechnung nebst allen hierzu erforderlichen Nebengeschäften,
die Vermittlung von Grundstücken, Geschäfts- und Wohnräumen sowie die Übernahme von Haus- und Grundstücksverwaltungen,
der Handel mit Propangas.