Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von fremden und eigenen Immobilien und Grundstücken und die damit verbundenen Tätigkeiten der Bauberatung, der Bauplanung, der Baudurchführung im Hoch-, Tief-, Garten- und Landschaftsbau
sowie der Handel mit Waren des Baus und des Garten-/Landschaftsbaus und
die Beteiligung an Gesellschaften und Übernahme der Geschäftsführung anderer Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand.