Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von gewerblichen Unternehmen,
im Besonderen von Unternehmen und
Objekten der Gastronomie und des Hotelgewerbes,
der Ernährungsindustrie,
der Hebe- und Fördermittelbranche,
der Futtermittel-, Düngemittel- und
Pflanzenschutzmittelindustrie und
der Samen und Saatenbranche.
Desweiteren die Beratung von Groß- und
Einzelhandelsunternehmen in den vorgenannten Gebieten.