Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vergabe und die Koordinierung von Bauleistungen für Reparatur- und Sanierungsarbeiten, die Planungsleistungen und die bauliche Überwachung durch Ingenieure.
Weiterer Gegenstand ist die wirtschaftliche Beteiligung an gastronomischen Unternehmungen, Beratungsleistungen in der Gastronomie und die Verwaltung von Vermögensgegenständen auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), bedürfen.