Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen, Bausparen und die Erbringung von erlaubnisfreien Finanzdienstleistungen
i.S.d. § 32 KWG;
die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen
und Privatdarlehen/Ratenkrediten;
die Vermittlung von Immobilien und
Grundstücken gem.
§ 34c Abs. 1, Nr.1 und 2 GewO;
die Unternehmensberatung für Selbständige
und Unternehmen;
die Dienstleistungserbringung für Buchführung, Websitengestaltung, etc.