Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit einer Consulting- und Holdinggesellschaft zur Beratung von gewerblichen Unternehmen sowie von Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen der öffentlichen Hand in Fragen der Unternehmensführung, insbesondere Strategie, Marketing, Organisation, Projektmanagement, Controlling und Finanzwirtschaft (ausgenommen Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen),
- auf den Gebieten der
Informationstechnologie und
Informationssicherheit insbesondere
durch die Erbringung von
Dienstleistungen in den Bereichen
Beschaffung, Datenschutz, Hosting,
Management, Projektentwicklung und
-begleitung wie auch Coaching und
Qualifizierung sowie sämtliche damit
zusammenhängende und den
Gesellschaftszweck mittelbar und
unmittelbar fördernde Geschäfte.