Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme von deren Geschäftsführung im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten,
Immobilienvermittlung und Bauträgertätigkeiten gem. § 34c GewO.