Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anbahnung, Vermittlung und Durchführung von Geschäften, insbesondere:
- die Unternehmensberatung zu
Geschäftskonzepten und zur optimalen
Betriebsorganisation;
- die Datenschutzberatung und Gestellung
von Datenschutzbeauftragten;
- die Werbe- und
Kommunikationsberatung;
- der Support und die Schulung
erklärungsbedürftiger Software;
- die Erstellung von Werbemedien,
Geschäftsunterlagen,
Internetpräsentationen und
Programmierung von sogenannten
Webshops,
- die Beratung von Schulen und
Bildungseinrichtungen zur
Qualitätssicherung, Management und
fachlichen Anforderungen.