Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Baugrundstücken und Bauprojekten einschließlich der Vermittlung von Immobilien, dem Abschluß von Verträgen (Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß) über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, einschließlich der Vermittlung von Darlehen, Kaptialanlagevermittlung, die Ausübung der Funktion eines Bauträgers durch Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern, um Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigene Rechnung und im eigenen Namen für fremde Rechnung, sowie als Baubetreuer in der wirtschaftlichen Vorbereitung und wirtschaftlichen Durchführung von Bauvorhaben in fremden Namen für fremde Rechnung.