Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Rohstoffen aller Art,
insbesondere von Mangan, Eisenerz und
anderen Naturprodukten,
der Erwerb, das Halten und die Übertragung
von Minenlizenzen sowie
die Einrichtung und der Betrieb von Rohstoffminen
und das Erbringen von erlaubnisfreien
Dienstleistungen und Investitionstätigkeiten
für den Rohstoffbereich,
soweit solche genehmigungsfrei sind.