Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken und Immobilienvermögen sowie die Tätigkeit als Beratungs- oder Managementgesellschaft für Immobilieninvestoren.
Ausgenommen hiervon sind jedoch solche Tätigkeiten, die rechtsberatend sind oder einer bankrechtlichen Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen.