Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an deutschen oder ausländischen Unternehmen ("Beteiligungsunternehmen") sowie
die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen oder Beratungsleistungen zur Unterstützung von Beteiligungsunternehmen in kaufmännischen und technischen Bereichen.