Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbliche Betätigung im Baugewerbe einschließlich Engineering,
Beratung und Ausführung, insbesondere im
Brunnen- und Spezialtiefbau (Grundbau),
die Durchführung von Studien,
Planungen und Bauüberwachungen
aller Art und die Ausführung
sonstiger Leistungen sowie
das Erbringen von mit dem Gegenstand
des Unternehmens zusammenhängenden
Diensleistungen.
Gegenstand sind ferner Dienst- und
Werkleistungen zur Herstellung
von Brunnen, Grundwassermeßstellen,
Ausführungen von Bohrungen,
Bodenerkundungen und Wärmesonden sowie
Regenerierung, Sanierung und
Wartung von Brunnen sowie
alle damit im Zusammenhang
stehenden Tätigkeiten.