Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenen und
fremden Immobilien
sowie die Vermittlung des Abschlusses
von Verträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte,
gewerbliche Räume oder Wohnräume oder
der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss
solcher Verträge
(§ 34 c Abs. 1 Ziffer 1 Gewerbeordnung).