Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratungsservice für den Markteintritt in Lateinamerika in Bezug auf Erstellung von Marktstudien, Eröffnung von Standorten,
Marketingkonzepte sowie Verhandlungsmanagement
im digitalen Sektor und
Vermittlung digitaler Dienstleister als
Outsourcing und Kooperationspartner für
deutschsprachige Unternehmen.