Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen und Führungen in allen betriebswirtschaftlichen, organisatorischen, technischen und personellen Angelegenheiten,
die erlaubnisfreie Beratung bei Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen und die Vermittlung von Finanzierungen unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem KWG, Versicherungen und Bausparverträgen
sowie die Unterstützung in allen sonstigen Problembereichen eines Unternehmens, nicht jedoch die Rechtsberatung.
Weiter die Ausrichtung und Ausgestaltung von Events sowie
die Beschaffung von Blumenfrischwaren jeglicher Art.
2. Der Kauf, der Verkauf, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von Immobilien.