Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen, Unternehmern und Privatpersonen insbesondere mit Notfallplanung im Bereich Vorsorge- und Vermögensplanung, ausgenommen jedoch Finanz- und Anlageberatung, die Unterstützung in weitreichenden Unternehmensabläufen sowie des Managements und die Übernahme oder Vermittlung von Interimsmanagement.