Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Unternehmens-, Marketing- sowie Medienberatung sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen,
- der Vertrieb und Betrieb von Hard- und Softwaresystemen zur Erbringung von Instore Marketing, Vermarktung von eigenen und fremden Inhalten in Bild und Ton durch Verkauf oder auf Lizenzbasis,
- die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Umfeld von Informationstechnologien aller Art, sowie die Durchführung von Schulungsmaßnahmen, Managementtrainings, Coaching, Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen
- der Handel von Hard- und Softwareprodukten im In- und Ausland.