Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die nicht gewerbsmäßige Anschaffung, Veräußerung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und die Instandsetzung von Grundstücken und Gebäuden, der Erwerb, das Halten und Verwalten und die nicht gewerbsmäßige Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften mit einem Unternehmensgegenstand, der die vorgenannten Gegenstände einschließt sowie der nicht gewerbsmäßige Erwerb und die nicht gewerbsmäßige Veräußerung nebst dem Halten und Verwalten grundstücksgleicher Rechte. Erlaubnisbedürftige Tätigkeiten gehören nicht zum Unternehmensgegenstand. Insbesondere eine Tätigkeit als Bauträger ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist nur
vermögensverwaltend tätig.