Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Leistungen nach
- § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO,
- § 34d Abs. 1 GewO,
- § 34i Abs. 1 S. 1 GewO sowie
die Unternehmens- und Finanzberatung und Coaching; jedoch keine Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erfordert.