Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener und fremder Immobilien
sowie die Durchführung von Geschäften
nach § 34 c Gewerbeordnung,
insbesondere die Vermittlung des Abschlusses
von Verträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte,
gewerbliche Räume oder Wohnräume oder
der Nachweis zum Abschluss solcher Verträge
und die Erbringung damit in Zusammenhang
stehender weiterer Dienstleistungen.