Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens,
die Beteiligung an Unternehmen und
die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen
im eigenen Namen und für eigene Rechnung,
nicht für Dritte,
Unternehmensberatung,
sowie die Übernahme der persönlichen
Haftung und der Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften,
insbesondere die Beteilung als persönlich haftende Gesellschafterin an der
DHK Beteiligungs- und Management UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand Unternehmensberatung ist.