Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und
der Naturschutzgesetze der Länder sowie
des Umweltschutzes.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch:
- Erwerb oder Anmietung von Brachen
oder Grünflächen in Städten;
- Renaturierung dieser Flächen
(z.B. Abriss von Gebäuden, Rückbau von
Industrieanlagen, Entsiegelung von Flächen,
Entsorgung kontaminierter Böden);
- Anlage von Wegen, naturnahen Spielgeräten
und -flächen,
Kompostanlagen, Wasserflächen etc.;
- Erhalt oder Neuanlage von Grünflächen
und Gehölzgrün;
- Förderung des natürlichen Bewuchses;
- Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern,
auch Nutzpflanzen
(Obst, Gemüse);
- Pflege des Grüns;
- Schutz der am Standort vorkommenden Tierarten,
insbesondere Singvögel;
- naturverträgliche und standortangepasste
landwirtschaftliche Nutzung;
- Tierhaltung, wie z.B. urbane,
stationäre Imkerei.